REACH-Verordnung

Hiermit versichern wir, dass es sich bei den von uns an Sie gelieferten Produkten gemäß REACH-Verordnung um „Erzeugnisse“ handelt, die nicht der Registrierungspflicht gemäß REACH-Verordnung unterliegen.

Als Händler von „Erzeugnissen“ ist unser Betrieb gemäß REACH-Verordnung ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“ und unterliegt als solcher ebenfalls nicht der REACH-Registrierungspflicht. Eine Registrierungspflicht der „nachgeschalteten Anwender“ besteht nur bei Direktimporten von Stoffen oder Zubereitungen außerhalb der EU. Dies ist bei unserem Unternehmen nicht der Fall.

Wir können Ihnen aber versichern, dass wir gegenwärtig und künftig nur Roh-, Hilfs- und Veredelungsstoffe verwenden, die sich legal auf dem Markt befinden, also gemäß REACH-Verordnung ordnungsgemäß registriert sind.

Ihr TransPak-Team